Auf dem Kreditantrag taucht er auf, beim Girokonto-Wechsel und manchmal auch beim Versicherungsabschluss: der Familienstand „zusammenlebend“. Viele Paare zögern kurz, wenn sie das Feld sehen. Bist du nicht verheiratet, aber lebst mit deinem Partner zusammen – was trägst du dann ein? Und was sagt die Bank eigentlich dazu?
Die kurze Antwort: „Zusammenlebend“ ist kein offizieller Familienstand im deutschen Personenstandsrecht. Trotzdem fragen Banken und Finanzinstitute danach, weil er für die Kreditwürdigkeitsprüfung relevant sein kann. Was genau dahintersteckt, erfährst du hier.
- „Zusammenlebend“ ist kein gesetzlicher Familienstand – rechtlich gelten unverheiratete Paare als ledig
- Banken fragen dennoch danach, weil der gemeinsame Haushalt die Haushaltsrechnung beeinflusst
- Zusammenlebende haften nur gemeinsam für Kredite, wenn beide den Vertrag unterschreiben
- Kein Ehegattensplitting, keine automatische Mitversicherung in der Krankenversicherung
- Bei Immobilienkrediten kann der Status die Konditionen sowohl verbessern als auch verschlechtern
Was bedeutet „zusammenlebend“ überhaupt?
In der deutschen Rechtsprache gibt es nur wenige anerkannte Familienstände: ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet und eingetragene Lebenspartnerschaft. „Zusammenlebend“ gehört nicht dazu. Es handelt sich um eine Selbstauskunft, die du gegenüber der Bank gibst, um deine tatsächliche Lebenssituation zu beschreiben.
Wer unverheiratet mit einem Partner zusammenlebt, wird vom Standesamt, vom Finanzamt und vor Gericht schlicht als ledig behandelt. Klingt banal, hat aber weitreichende Konsequenzen: Kein automatischer Unterhalt, keine gesetzliche Erbfolge, kein Ehegattensplitting.
Dennoch ist die Angabe gegenüber der Bank keine leere Formalität. Banken nutzen diese Information, um zu verstehen, wie dein Haushalt wirklich aussieht – und ob du allein wirtschaftest oder Kosten teilst.
Wann fragt die Bank nach deinem Familienstand?
Konkret abgefragt wird dein Familienstand bei diesen Situationen:
- Kreditantrag (Ratenkredit, Autofinanzierung, Immobiliendarlehen)
- Kontoeröffnung bei manchen Banken, besonders bei Gemeinschaftskonten
- Versicherungsabschluss (Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeit)
- Leasingverträge und Ratenkäufe
Das Ziel ist immer dasselbe: Die Bank oder der Versicherer will wissen, wie viel Geld am Ende des Monats wirklich übrig bleibt. Dazu braucht sie ein Bild von deiner Haushaltssituation.
Auswirkungen auf Kredit und Bonität
Hier wird es praktisch. Bei einer Kreditanfrage erstellt die Bank eine sogenannte Haushaltsrechnung: Einkommen minus Ausgaben. Der Familienstand fließt dabei als Pauschale ein.
Ein Single-Haushalt wird typischerweise mit etwa 800 bis 1.200 Euro monatlichen Lebenshaltungskosten angesetzt. Bei einem zusammenlebenden Paar rechnen viele Banken nicht einfach das Doppelte, sondern einen Aufschlag, weil Fixkosten wie Miete, Internet und Strom nur einmal anfallen. Das kann konkret bedeuten, dass ihr gemeinsam als Kreditnehmer besser dasteht als zwei getrennte Singles.
Aber Achtung: Das Einkommen deines Partners wird bei einem Einzelantrag nicht automatisch angerechnet. Die Bank betrachtet nur dich als Kreditnehmer. Willst du das Einkommen beider Partner einbringen, müsst ihr gemeinsam den Kreditvertrag unterzeichnen.
Gemeinsamer Kreditantrag als Paar
Entscheidet ihr euch für einen gemeinsamen Antrag, haften beide solidarisch für die gesamte Schuld. Das gilt unabhängig davon, ob ihr verheiratet seid oder nicht. Die Bank interessiert allein, wer den Vertrag unterschrieben hat. Trennt ihr euch später, ändert das an der Rückzahlungspflicht nichts: Beide haften weiterhin für die volle Summe, nicht nur für „ihren Anteil“.
Gemeinschaftskonto und gemeinsame Schulden
Ein Gemeinschaftskonto können unverheiratete Paare genauso eröffnen wie Ehepaare. Die Bank behandelt es wie jedes andere Konto mit zwei Inhabern: Beide können darüber verfügen, beide haften bei einer Überziehung anteilig oder sogar gesamtschuldnerisch.
Was sich unterscheidet: Bei einer Trennung gibt es keine gesetzliche Regelung, wer das Guthaben oder die Schulden bekommt. Ehepaare haben immerhin den Zugewinnausgleich als gesetzlichen Rahmen. Zusammenlebende Paare müssen das selbst klären, im Zweifel vor Gericht.
Daher der praktische Tipp: Wenn ihr ein Gemeinschaftskonto führt, legt schriftlich fest, wie ihr bei einer Trennung damit umgehen wollt. Das klingt unromantisch, spart aber viel Ärger.
Steuerliche Aspekte: Was du wissen musst
Klar gesagt: Zusammenlebende Paare ohne Trauschein haben steuerlich gesehen keine Vorteile gegenüber Singles. Das Ehegattensplitting steht ihnen nicht zu. Jeder wird einzeln zur Einkommensteuer veranlagt, in der Regel in Steuerklasse I.
Das kann erhebliche Unterschiede machen. Verdient ein Partner deutlich mehr als der andere, profitieren Ehepaare beim Splitting stark, weil das gemeinsame Einkommen gleichmäßiger auf beide verteilt wird und der Steuersatz dadurch insgesamt sinkt. Zusammenlebende Paare zahlen beide ihren individuellen Steuersatz, und wer mehr verdient, zahlt proportional mehr.
Was das für den Kredit bedeutet: Wenn du einen Kreditantrag stellst, wird dein Nettoeinkommen betrachtet. Weil Steuerklasse I ohne Splitting gilt, kann dieses niedriger ausfallen als bei einer vergleichbaren verheirateten Person in Steuerklasse III. Das beeinflusst, wie viel Kredit du bekommst.
Ebenfalls kein Thema: die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gilt nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Ein zusammenlebender Partner ohne eigenes Einkommen muss sich selbst versichern.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wende dich an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Fazit
„Zusammenlebend“ klingt nach einer simplen Selbstauskunft, hat aber echte finanzielle Konsequenzen. Zusammenlebende Paare teilen zwar Ausgaben und können das bei einem gemeinsamen Kreditantrag nutzen, haben aber keinen automatischen rechtlichen Schutz, kein Ehegattensplitting und keine gemeinsame Haftung, wenn nur einer unterschreibt.
Die Bank interessiert vor allem eines: Wie viel Geld bleibt dir am Monatsende? Wer das weiß und seinen Antrag entsprechend vorbereitet, ob solo oder zu zweit, hat die besten Chancen auf gute Konditionen. Und wer rechtlich auf der sicheren Seite sein will, sollte gemeinsame Verbindlichkeiten und Konten schriftlich regeln, auch ohne Trauschein.
FAQ
Bin ich ledig oder zusammenlebend?
Rechtlich gesehen bist du ledig, wenn du nicht verheiratet bist und keine eingetragene Lebenspartnerschaft führst. „Zusammenlebend“ ist keine offizielle Kategorie im deutschen Personenstandsrecht. Gegenüber der Bank kannst du aber trotzdem angeben, dass du mit einem Partner zusammenwohnst, weil das für die Haushaltsrechnung relevant ist.
Wird das Einkommen meines Partners bei meiner Kreditanfrage berücksichtigt?
Nur wenn dein Partner den Kreditvertrag ebenfalls unterzeichnet. Bei einem Einzelantrag zählt ausschließlich dein eigenes Einkommen. Willst du das gemeinsame Einkommen einbringen, stellt ihr am besten einen gemeinsamen Antrag und seid dann beide Kreditnehmer.
Können unverheiratete Paare ein gemeinsames Konto eröffnen?
Ja, das ist problemlos möglich. Beide Partner sind gleichberechtigte Kontoinhaber. Beide können verfügen, beide haften bei Schulden. Da bei einer Trennung keine gesetzliche Regelung greift, empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung darüber, was mit dem Konto passiert, falls die Beziehung endet.
Hat der Familienstand „zusammenlebend“ Auswirkungen auf die SCHUFA?
Nein, direkt nicht. Die SCHUFA speichert keine Angaben zum Familienstand. Relevant für deine Bonität sind Zahlungsverhalten, offene Kredite und ähnliche Finanzdaten. Indirekter Einfluss entsteht jedoch, wenn du gemeinsam mit deinem Partner einen Kredit aufnimmst oder ein Gemeinschaftskonto führst, weil diese dann beide SCHUFA-Einträge produzieren.
Was passiert mit gemeinsamen Schulden bei einer Trennung ohne Ehe?
Beide Partner bleiben gesamtschuldnerisch haftbar für alle gemeinsam unterzeichneten Verträge. Anders als bei Ehepaaren gibt es keinen gesetzlichen Rahmen für den Ausgleich. Ihr müsst das im besten Fall selbst einvernehmlich regeln. Im schlimmsten Fall endet es vor Gericht. Eine Schuldübernahmevereinbarung mit der Bank ist möglich, erfordert aber deren Zustimmung.
