Du willst gemeinsam mit jemandem ein Unternehmen starten, aber eine GmbH klingt nach zu viel Aufwand und Bürokratie? Dann ist die GbR oft der erste Blick wert. Sie ist die einfachste Form, zu zweit oder zu dritt loszulegen, und kostet dich beim Start kaum etwas. Gleichzeitig gibt es ein paar Punkte, die du kennen solltest, bevor du unterschreibst oder einfach loswirtschaftest.
- Eine GbR gründest du mit mindestens zwei Personen, ohne Mindestkapital und ohne Notar
- Gewerbetreibende melden ihr Gewerbe beim Gewerbeamt an (je Gesellschafter ca. 20–60 Euro), Freiberufler melden sich nur beim Finanzamt
- Ein Gesellschaftsvertrag ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend empfohlen
- Alle Gesellschafter haften unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen
- Seit 2024 gibt es die eingetragene GbR (eGbR) als optionale Variante mit Eintrag im Gesellschaftsregister
- Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung
Was ist eine GbR überhaupt?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, §§ 705 ff.) geregelt. Das Grundprinzip ist simpel: Zwei oder mehr Personen schließen sich zusammen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, zum Beispiel ein Gewerbe betreiben, freiberuflich arbeiten oder ein Projekt durchführen.
Was die GbR von einer GmbH oder UG unterscheidet, ist vor allem der Aufwand bei der Gründung. Du brauchst keinen Notar, kein Mindestkapital und keine Eintragung ins Handelsregister. Ganz konkret bedeutet das: Wenn zwei Handwerker zusammen Aufträge annehmen wollen, können sie das sofort tun, ohne großes Vorspiel.
Rechtlich gesehen ist die GbR eine Personengesellschaft. Das klingt technisch, hat aber praktische Konsequenzen, vor allem bei der Haftungsfrage.

GbR gründen: Was du tatsächlich brauchst
Theoretisch entsteht eine GbR schon durch mündliche Einigung. Wenn du mit deiner Freundin sagst „Wir machen das zusammen“ und ihr dann gemeinsam tätig werdet, habt ihr rechtlich bereits eine GbR. Aber mündlich bedeutet eben auch: Streit ohne Beweise, wenn es mal knirscht.
In der Praxis läuft die Gründung so ab:
- Gesellschaftsvertrag aufsetzen (dazu weiter unten mehr)
- Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt (wenn kein Freiberufler)
- Steuerliche Erfassung beim Finanzamt
- Konto für die GbR eröffnen (kein Pflicht, aber sinnvoll)
- Ggf. Eintragung ins Gesellschaftsregister als eGbR (optional, aber manchmal nötig)
Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Gewerbetreibende müssen eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt machen. Das gilt pro Gesellschafter, also zahlt jeder einzeln. Die Kosten liegen je nach Stadt oder Gemeinde zwischen 20 und 60 Euro. In München oder Hamburg kannst du mit dem oberen Ende der Spanne rechnen, in kleineren Gemeinden oft mit unter 30 Euro.
Freiberufler dagegen, also Ärzte, Architekten, Journalisten oder Übersetzer, melden sich nur beim Finanzamt. Die IHK oder HWK ist für sie nicht zuständig.
Sobald ihr euch angemeldet habt, bekommt die GbR beim Finanzamt eine Steuernummer. Damit könnt ihr Rechnungen stellen und seid offiziell im System.
Der Gesellschaftsvertrag: Was rein muss (und was schützt)
Es gibt keine gesetzliche Pflicht zu einem schriftlichen Vertrag. Aber wer auf einen Vertrag verzichtet, lebt gefährlich. Denn sobald keine klaren Absprachen existieren, gilt das Gesetz, und das sieht vieles vor, was in der Praxis schlecht passt.
Ein guter Gesellschaftsvertrag enthält mindestens:
- Namen und Anschriften aller Gesellschafter
- Zweck der Gesellschaft (Branche, Tätigkeitsfeld)
- Firmierung (wie heißt die GbR nach außen?)
- Einlagen (wer bringt wie viel Geld, Zeit oder Sachmittel ein?)
- Gewinn- und Verlustverteilung (pauschal 50/50 oder gewichtet?)
- Geschäftsführung und Vertretung (wer darf allein entscheiden? Wer braucht Zustimmung?)
- Regelungen bei Ausscheiden oder Tod eines Gesellschafters
- Kündigung und Auflösung der Gesellschaft
Was kostet ein Gesellschaftsvertrag? Das hängt davon ab, wie du es angehst. Eine einfache Vorlage aus dem Internet ist gratis, aber gefährlich unvollständig. Ein Anwalt, der den Vertrag individuell aufsetzt, kostet je nach Aufwand zwischen 300 und 800 Euro. Für komplexere Strukturen kann es auch mehr werden.
Mein Tipp: Für einfache Konstellationen mit zwei Gesellschaftern kann eine gute Vorlage reichen, wenn beide sich die Zeit nehmen, jeden Punkt durchzudenken. Bei drei oder mehr Gesellschaftern, unterschiedlichen Einlagen oder ungleicher Aufgabenverteilung lohnt sich ein Anwalt.
Haftung: Der wichtigste Punkt, den viele unterschätzen
Bei der GbR haften alle Gesellschafter unbegrenzt und gesamtschuldnerisch. Das bedeutet: Ein Gläubiger kann sich aussuchen, wen er verklagt, und im Zweifel greift er auf das Privatvermögen jedes einzelnen Gesellschafters zu.
In der Praxis sieht das so aus: Du und dein Partner betreibt gemeinsam einen Catering-Service. Ein Kunde behauptet, dass bei eurer Veranstaltung etwas schief gelaufen ist, und klagt auf Schadenersatz. Egal, ob der andere Gesellschafter mehr Schuld trägt als du, beide könnten mit dem vollen Betrag haftbar gemacht werden.
Im Gesellschaftsvertrag können Gesellschafter untereinander regeln, wer wie viel Haftung trägt. Aber nach außen, also gegenüber Kunden und Geschäftspartnern, bleibt die gesamtschuldnerische Haftung bestehen.
Wer das Haftungsrisiko begrenzen will, sollte über eine UG (haftungsbeschränkt) nachdenken. Die erfordert zwar mehr Aufwand beim Gründen, schützt aber das Privatvermögen der Gesellschafter.
GbR vs. eGbR: Was hat sich 2024 geändert?
Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG). Die wichtigste Neuerung für GbR-Gründer: Es gibt jetzt ein öffentliches Gesellschaftsregister, in das sich eine GbR freiwillig eintragen lassen kann. Wer das tut, wird zur eingetragenen GbR, kurz eGbR.
Warum sollte das für dich relevant sein? Weil bestimmte Rechtsgeschäfte die Eintragung faktisch voraussetzen. Wenn die GbR ein Grundstück kaufen oder sich an einer anderen Gesellschaft beteiligen will, muss sie als eGbR im Gesellschaftsregister stehen. Wer das nicht plant, braucht die Eintragung nicht.
Für die meisten kleinen Gewerbetreibenden, die zusammen einen Laden betreiben oder Dienstleistungen anbieten, ändert sich durch MoPeG im Alltag wenig. Die klassische GbR ohne Registereintrag funktioniert weiterhin.
Steuern: Was die GbR zahlt (und wer zahlt was?)
Die GbR selbst zahlt keine Körperschaftsteuer. Stattdessen werden Gewinne und Verluste direkt den Gesellschaftern zugerechnet, und jeder versteuert seinen Anteil mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz. Das nennt sich Transparenzprinzip.
Was die GbR als Gesamtheit zahlt, ist die Gewerbesteuer, wenn sie ein Gewerbe betreibt. Der Hebesatz schwankt je nach Gemeinde erheblich, in kleineren Städten liegt er oft bei 300 bis 350 Prozent, in Großstädten deutlich höher.
Umsatzsteuerlich wird die GbR wie ein Einzelunternehmen behandelt. Wenn ihr Umsatz über 25.000 Euro netto im Jahr liegt, muss die GbR regulär Umsatzsteuer ausweisen. Darunter greift die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG), die euch von der Umsatzsteuer befreit.
Mehr Details zu Steuern für Selbstständige findest du in unserem Artikel Steuern für Selbstständige.
GbR vs. GmbH vs. UG: Kurzer Vergleich
Damit du weißt, womit du es zu tun hast, hier ein direkter Vergleich der gängigen Rechtsformen:
- GbR: Mindestens 2 Personen, kein Mindestkapital, keine Notarpflicht, unbeschränkte Haftung, einfache Buchhaltung (EÜR)
- UG (haftungsbeschränkt): Ab 1 Euro Stammkapital, Notar und Handelsregister nötig, Haftung auf Gesellschaftsvermögen begrenzt, doppelte Buchführung
- GmbH: 25.000 Euro Mindestkapital, Notar und Handelsregister nötig, Haftungsbeschränkung, doppelte Buchführung
Die GbR ist der günstigste und schnellste Weg, gemeinsam loszulegen. Die Kehrseite ist die unbeschränkte Haftung. Wer ein ernsthaftes Unternehmen aufbauen will, sollte mittelfristig prüfen, ob eine Umwandlung in eine GmbH oder UG Sinn ergibt.
Häufige Fehler bei der GbR-Gründung
Kein Gesellschaftsvertrag ist der Klassiker. Viele Gründer starten mit einem Handschlag und einem guten Gefühl. Das geht gut, bis es nicht mehr gut geht. Spätestens bei der Frage, wer wie viel Gewinn bekommt oder was passiert, wenn einer aussteigen will, werden fehlende Absprachen teuer.
Ein weiterer Fehler: Geschäftskonten vermischen. Wenn Privatausgaben und GbR-Einnahmen auf demselben Konto landen, verlierst du schnell den Überblick und hast später Stress beim Jahresabschluss. Ein eigenes Geschäftskonto für die GbR ist keine Pflicht, aber eine der sinnvollsten Entscheidungen, die du von Anfang an treffen kannst.
Und schließlich: Die Gewerbeanmeldung vergessen oder zu spät machen. Das Gewerbeamt kann rückwirkend Gebühren und Bußgelder erheben. Meld dich also direkt an, wenn ihr die ersten Aufträge annehmt.
Fazit
Die GbR ist die unkomplizierteste Möglichkeit, gemeinsam ein Unternehmen zu starten. Kein Mindestkapital, kein Notar, geringe Gründungskosten. Du brauchst im Wesentlichen einen ordentlichen Gesellschaftsvertrag, eine Gewerbeanmeldung pro Person und eine Steuernummer vom Finanzamt.
Der entscheidende Haken ist die unbeschränkte private Haftung. Die solltest du ernst nehmen, nicht schönreden. Wer das Risiko kennt und damit umgehen kann, findet in der GbR eine solide Basis für den Start. Wer das Privatvermögen schützen will, sollte sich die UG oder GmbH genauer ansehen.
Wenn du dein Unternehmen Schritt für Schritt aufbauen willst, hilft dir unser Artikel zum Businessplan erstellen dabei, die Grundlagen sauber zu strukturieren.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Lass dich für deinen konkreten Fall von einem Anwalt oder Steuerberater beraten.
FAQ
Kann ich eine GbR auch alleine gründen?
Nein. Eine GbR erfordert mindestens zwei Gesellschafter. Wer alleine gründen will, hat andere Optionen: Einzelunternehmen, UG oder GmbH.
Brauche ich für eine GbR einen Notar?
Nein, für die GbR selbst brauchst du keinen Notar. Das ist einer der größten Vorteile gegenüber der GmbH oder UG, bei denen ein notariell beurkundeter Gesellschaftervertrag Pflicht ist.
Wie viel kostet es, eine GbR zu gründen?
Die Pflichtkosten sind überschaubar: je Gesellschafter 20 bis 60 Euro Gewerbemeldegebühr. Ein Gesellschaftsvertrag vom Anwalt kostet je nach Aufwand 300 bis 800 Euro. Damit bist du bei günstigen 100 Euro für zwei Gesellschafter, wenn du auf anwaltliche Beratung verzichtest, oder bei 500 bis 1.200 Euro, wenn du es professionell aufsetzen lässt.
Was passiert mit der GbR, wenn ein Gesellschafter austritt?
Ohne vertragliche Regelung führt der Austritt eines Gesellschafters nach dem Gesetz zur Auflösung der GbR. Deshalb sollte der Gesellschaftsvertrag unbedingt eine Nachfolgeregelung enthalten, zum Beispiel, dass die verbleibenden Gesellschafter das Unternehmen fortführen können.
Müssen alle GbR-Gesellschafter Unternehmer sein?
Nein, grundsätzlich nicht. Auch Privatpersonen können sich an einer GbR beteiligen. In der Praxis sind aber alle Gesellschafter, die aktiv im Geschäft tätig sind, verpflichtet, sich beim Gewerbeamt anzumelden, wenn es sich um ein Gewerbe handelt.
